„Abrechnung leicht gemacht – So geht's!“

Nachdem Sie meine Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, haben Sie folgende Möglichkeiten, die Rechnung zu begleichen. Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten beratend zur Seite.

Kassenleistungen

Die Pflegekasseleistungen spielen eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Unterstützung von pflegebedürftigen Personen. Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung bereitgestellt und können  in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, die verschiedenen Leistungen zu verstehen, um die Abrechnung korrekt vorzunehmen und sicherzustellen, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden.

Bei der Abrechnung der Pflegekassenleistungen müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Art der Pflege, der Pflegegrad und der Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistungen.  

Pflegegeld - Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen unentgeltlich gepflegt werden, erhalten das Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. 

Pflegesachleistungen - Eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste anbietet, wird gemäß Paragraf 36 SGB XI als Pflegesachleistung betrachtet. Pflegesachleistungen können entweder von einzelnen Personen oder von Pflegediensten bereitgestellt werden.

Kombinationsleistungen -  Bei kombinierten Leistungen errechnen sich die monatlichen Beträge des Pflegegeldes und der Sachleistungen auf Basis der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Betreuungs- und Pflegetätigkeiten werden geteilt. In diesem Fall wird der Pflegezuschuss nur prozentual, abhängig von der Leistung des Pflegedienstes, gezahlt. 

Beispiel: Werden 70% Pflegesachleistungen verbraucht, stehen noch 30% des monatlichen Betrages für Pflegegeld zur Verfügung. 

Umwandlungsanspruch -  Wenn Ihr Budget für Pflegesachleistungen noch nicht ausgeschöpft ist, können Sie bis zu 40 % Ihres jeweiligen Höchstanspruchs für genehmigte Angebote zur Unterstützung Ihres Alltags einsetzen.

Verhinderungspflege - Sie haben die Möglichkeit, die Ersatzpflege in Stunden, Tagen oder Wochen zu nutzen. Auf diese Weise können die Ausgaben für eine Ersatzpflegeperson sowohl für kurze Termine als auch für längere Abwesenheiten von der Pflegekasse abgezogen werden. Im Kalenderjahr können insgesamt bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege durchgeführt werden.

 

 

 

Privatleistungen

Wenn die Kasseneistungen nicht in Anspruch genommen werden können, betsteht die Möglichkeit, die erbrachten Dienstleistungen privat zu bezahlen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel  die Notwendigkeit, schnellere oder individuellere Betreuung zu erhalten. In solchen Fällen bietet die private Bezahlung eine flexible Möglichkeit, notwendige Services zu erhalten, ohne auf die Genehmigung der Kasse angewiesen zu sein. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Kosten und die damit verbundenen Leistungen zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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